-Nur Feuerwerksartikel mit dem Prüfzeichen BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung)
verwenden.
-Jede Verwendung anderer, nicht ausdrücklich für Silvester/Neujahr bzw. für die ganz-
jährige Verwendung (Klasse I) zugelassener Feuerwerkskörper stellen eine erhebliche
Gefahr für Leben und Gesundheit dar und sind für diese Zwecke verboten (z.B. Signal-
munition, Seenotrettungsraketen).
-Bei Feuerwerkskörpern jeder Gefahrenklasse sind die Gebrauchsanweisungen der Herstel-
ler in jedem Fall zu beachten.
-Feuerwerkskörper niemals manipulieren oder selbst herstellen.
-Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien anzünden.
-Starten Sie Raketen nicht aus der Hand,sondern aus auf den Boden gestellten,
standsicheren Flaschen. Die Rakete muss nach dem Start ungehindert aufsteigen kön-
nen. Niemals einen „Versager“ anzünden.Die „Ausrichtung“ der Rakete muss so erfol-
gen, dass sie nicht unkontrolliert auf Gebäu-de niedergehen kann oder auf ihrer Flugbahn
durch andere Hindernisse (z.B. Bäume) „gefangen“ werden kann.
-Bei Feuerwerksbatterien, die bauartbedingt auch zur Seite schießen, ist besonders auf
die Umgebung zu achten.
-In der Silvesternacht alle Fenster- und Lüftungsklappen Ihres Hauses / Ihrer Wohnung
schließen. Nur bei Bedarf und unter Aufsicht,z.B. zu Lüftungszwecken, kurz öffnen. Dies
gilt auch für Lager, Büro, Stall, Garage.
-Brennbare Gegenstände aus der unmittelbaren Nähe von Häusern / Wohnungen entfer-
nen, z.B. Gartenmöbel. Mülltonnen schließen.
-Löschmittel bereitstellen, z.B. Eimer mit Wasser, Feuerlöscher.
-Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Böller etc. nicht in der Hand, sondern auf den Bodengelegt anzünden,danach 3 bis 5 Meter entfernen.
Knallkörper nicht unkontrolliert oder auf Personen werfen.
-Vorräte von Feuerwerkskörpern sollten fest verschlossen und auf keinen Fall am Körper aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollten die Vorräte wieder abgedeckt
werden.
-Möglichst nicht im alkoholisierten Zustand mit Feuerwerkskörpern hantieren.
-Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sollten kleine Kinder unter Aufsicht in geschlossenen Räumen zu Hause bleiben.
-Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert von Balkonen oder aus Fenstern werfen.
-Bei Brandverletzungen Wunde sofort mit Wasser kühlen, steril abdecken!
Quelle:LFV-NDS
März
05.03.2018 Allg.Dienst Objektbesichtigung
19.03.2018 Gr.1 Löschwasserbrunnen Wielen
26.03.2018 Gr.2 Löschwasserbrunnen Wilsum
Feuerwehr | 112 |
Rettungsdienst/Notartzt | 112 |
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